Leistungen und Partner

Grundpflege

  • Individuelle Körperpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfestellung bei der Ausscheidung
  • Durchführung fachgerechter Prophylaxen
Behandlungspflege

  • Professionelle Behandlungspflege durch Fachpersonal z. B Wundversorgung, Injektionen, Infusionen, Medikamente verabreichen, usw.
  • Palliative Pflege 
Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen

  • Reinigung der Wohnung
  • Haushaltsführung
  • Einkäufe
  • Vermittlung von Service wie Hausnotruf, Menüservice, Fußpflege und Gartenpflege 
Individuelle Leistungsangebote

Gerne stehen wir beratend für die Vermittlung unserer individuellen Gesundheitsleistungen zur Verfügung.

Angehörigenarbeit

Die Grundlage für Angehörigenarbeit ist, dass Angehörige von Pflegebedürftigen in der Regel als engstes und vorrangigstes Bindeglied gesehen werden. Sie haben somit den Status von Vermittlern, Unterstützern und Helfern im gemeinsamen Umgang mit den Patienten.

Angebote für den Angehörigen

Angehörige haben viele Fragen und Wünsche, deshalb bieten wir zwei- bis dreimal im Jahr Informationsabende oder auch, bei Bedarf, Einzelgespräche an.

Pflegeberatung

Liegt ein Pflegegrad im Sinne des Pflegebedürftigkeitsbegriffes gemäß der Pflegeversicherung vor, kann der Pflegebedürftige aus verschiedenen Leistungsangeboten der Pflegeversicherung auswählen. Es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld zu beziehen, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Entscheidet sich der Pflegebedürftige mit seiner Familie für das Pflegegeld, soll die Pflege, Betreuung und Versorgung durch pflegende Angehörige oder Nahestehende erfolgen. In diesem Fall ist im Pflegestärkungsgesetz geregelt, dass Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegedienste in der Häuslichkeit erfolgen müssen. Dies ist eine Maßnahme, die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige gewährleisten soll. Diese Pflegeberatung ist verpflichtend und muss zwingend erfolgen, andernfalls kann die Pflegekasse die Geldbezüge kürzen, oder sogar komplett streichen.


Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Somit bietet sie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, Pflegeberatung bei:

  • Pflegegrad 2 einmal im halben Jahr
  • Pflegegrad 3 einmal im halben Jahr
  • Pflegegrad 4 einmal im Quartal
  • Pflegegrad 5 einmal im Quartal.

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen beziehen oder Kombinationsleistungen nutzen, können einmal im halben Jahr eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Für diese Pflegebedürftigen besteht jedoch keine Verpflichtung zur Pflegeberatung.


Nachweis zur Pflegeberatung

Wir dokumentieren den Beratungsbesuch. Hierbei werden Erkenntnisse zur Sicherung der Pflege- und Betreuungssituation, Verbesserungsvorschläge und Anregungen protokolliert. Die Pflegefachkraft muss den Beratungsbesuch gegenüber der Pflegekasse des Pflegebedürftigen nachweisen und bestätigen.

Privatleistungen

Außerhalb der gesetzlichen Leistungen bieten wir auch folgende Privatleistungen an:

  • Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI
  • Beantragung eines Pflegegrades 
  • Widerspruchsverfahren bei Pflegegradbeantragung

Unsere Partner


Rodday Wundmanagement
Zur Herrenmühle 2
79356 Eichstetten
Tel. 07663 / 60 50-0
Fax 07663 / 60 50-499

Adler Apotheke
Leonhardstraße 1
18057 Rostock
Tel. 0381 / 200 2200

Rehatechnik Möller
Dierkower Damm 20
18146 Rostock
Tel. 0381 / 681 698

Lernen wir uns kennen.

Kontaktiere uns gerne, wenn du mehr über uns erfahren möchtest.

Telefon: 0381 / 873 993 04
Fax:
0381 / 877 336 12
info@nurse-club.de

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